Jacqueline Aßbichler ist eine deutsche Juristin und Vorsitzende Richterin am Landgericht Traunstein. Ihr Name wurde besonders durch den sogenannten Eiskeller-Fall bekannt. Ihre Karriere in der bayerischen Justiz begann jedoch bereits viele Jahre zuvor und führte sie über die Staatsanwaltschaft München II, das Amtsgericht Rosenheim und das Landgericht München I nach Traunstein.
Wer nach Jacqueline Aßbichler sucht, möchte deshalb häufig nicht nur etwas über den bekannten Prozess erfahren. Auch ihre Ausbildung, ihre beruflichen Stationen und die spätere Entwicklung des Eiskeller-Verfahrens sind von Interesse.
Wer ist Jacqueline Aßbichler?
Jacqueline Aßbichler ist eine erfahrene bayerische Juristin. Sie arbeitete sowohl als Staatsanwältin als auch als Richterin und übernahm im Laufe ihrer Karriere verantwortungsvolle Positionen an verschiedenen Gerichten.
Eine besonders wichtige Station ist das Landgericht Traunstein. Dort ist sie seit Februar 2019 als Vorsitzende Richterin tätig. Im Jahr 2020 übernahm sie zudem die Leitung der Sechsten Strafkammer.
Jacqueline Aßbichler: Biografie und Ausbildung
Über die Biografie von Jacqueline Aßbichler sind vor allem Informationen zu ihrer beruflichen Entwicklung öffentlich dokumentiert. Details aus ihrem privaten Leben stehen dagegen deutlich weniger im Mittelpunkt.
Aßbichler studierte Rechtswissenschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität München. Danach absolvierte sie ihr juristisches Referendariat bei der Justiz in München und Traunstein.
Die Karriere von Jacqueline Aßbichler als Richterin
Die Karriere von Jacqueline Aßbichler verlief über mehrere bedeutende Stationen der bayerischen Justiz. Besonders lang war ihre Zeit in Rosenheim. Nach ihrer Tätigkeit bei der Staatsanwaltschaft arbeitete sie bis Anfang 2016 am Amtsgericht Rosenheim. Anschließend wechselte sie nach München.
Von Februar 2016 bis Januar 2019 war sie Vorsitzende Richterin am Landgericht München I. Im Februar 2019 wechselte sie schließlich als Vorsitzende Richterin an das Landgericht Traunstein.
Jacqueline Aßbichler und der Eiskeller-Fall
Besonders viel öffentliche Aufmerksamkeit erhielt Jacqueline Aßbichler durch den Eiskeller-Fall. Das Verfahren beschäftigte sich mit dem Tod einer 23-jährigen Studentin nach einer Partynacht in Aschau im Chiemgau.
Das Strafverfahren gegen Sebastian T. begann am 12. Oktober 2023. Aßbichler führte als Vorsitzende Richterin die 2. Jugendkammer. Bereits der ursprünglich vorgesehene Umfang mit zahlreichen Zeugen, Sachverständigen und Verhandlungstagen machte deutlich, wie komplex der Fall war.
Warum wurde das Urteil im Eiskeller-Fall aufgehoben?
Dieser Teil ist besonders wichtig, weil im Internet teilweise zwei unterschiedliche Dinge miteinander vermischt werden: die Aufhebung des ersten Urteils und der spätere Freispruch.
Der Bundesgerichtshof hob das erste Urteil 2025 wegen eines Verfahrensfehlers auf. Im Mittelpunkt stand ein E-Mail-Austausch zwischen der Vorsitzenden Richterin und dem Staatsanwalt über die rechtliche Bewertung von Erkenntnissen aus dem Verfahren, von dem die Verteidigung zunächst nichts wusste.
Weitere bekannte Verfahren von Jacqueline Aßbichler
Der Eiskeller-Fall ist zwar das Verfahren, mit dem der Name Jacqueline Aßbichler besonders häufig verbunden wird. Er stellt jedoch nur einen Teil ihrer langjährigen Arbeit dar. Bereits am Amtsgericht Rosenheim bearbeitete sie über viele Jahre Strafverfahren. Später übernahm sie als Vorsitzende Richterin größere und komplexere Verfahren.
Ein öffentlich berichtetes Beispiel war der Prozess gegen einen Mann, der sich als Arzt ausgegeben und Menschen gegen Corona geimpft hatte. Das Landgericht Traunstein verurteilte ihn 2022 unter dem Vorsitz Aßbichlers zu drei Jahren und zehn Monaten Haft.
Jacqueline Aßbichler privat: Was ist bekannt?
Bei Suchanfragen zu bekannten Personen interessieren sich Leser häufig auch für Alter, Familie, Ehepartner oder Kinder. Bei Jacqueline Aßbichler sollte allerdings klar zwischen öffentlich belegten Informationen und bloßen Vermutungen unterschieden werden.
Die zuverlässig dokumentierten Informationen betreffen hauptsächlich ihre berufliche Laufbahn. Über Ehepartner, Kinder oder andere persönliche Familienverhältnisse liegen in den hier ausgewerteten seriösen Quellen keine ausreichend belastbaren Angaben vor.
Jacqueline Aßbichler heute: Was macht die Richterin?
Auch nach dem ersten Eiskeller-Verfahren blieb Jacqueline Aßbichler als Vorsitzende Richterin am Landgericht Traunstein öffentlich in Erscheinung. Gerichtsberichte aus dem Jahr 2025 nennen sie weiterhin als Vorsitzende Richterin in dort geführten Strafverfahren.
Ihre Karriere reicht damit inzwischen über mehrere Jahrzehnte. Vom Einstieg als Staatsanwältin führte ihr beruflicher Weg über das Amtsgericht Rosenheim und das Landgericht München I bis zum Landgericht Traunstein.
Fazit: Wer ist Jacqueline Aßbichler?
Jacqueline Aßbichler ist eine deutsche Juristin und langjährige Richterin in Bayern. Ihre berufliche Laufbahn begann in den 1990er-Jahren und führte sie durch verschiedene Bereiche der bayerischen Justiz.
Besonders bekannt wurde sie als Vorsitzende Richterin im ersten Eiskeller-Prozess gegen Sebastian T. Das damalige Urteil von neun Jahren Jugendstrafe wurde später vom Bundesgerichtshof wegen eines Verfahrensfehlers aufgehoben; in der anschließenden Neuverhandlung vor einer anderen Kammer kam es 2025 zum Freispruch.
Häufige Fragen zu Jacqueline Aßbichler
Wer ist Jacqueline Aßbichler?
Jacqueline Aßbichler ist eine deutsche Juristin und Vorsitzende Richterin am Landgericht Traunstein. Zuvor arbeitete sie unter anderem bei der Staatsanwaltschaft München II, am Amtsgericht Rosenheim und am Landgericht München I.
Warum ist Jacqueline Aßbichler bekannt?
Überregional bekannt wurde sie vor allem als Vorsitzende Richterin der Jugendkammer im ersten Eiskeller-Prozess.
Wo arbeitet Jacqueline Aßbichler?
Öffentliche Gerichtsberichte aus 2025 nennen sie als Vorsitzende Richterin am Landgericht Traunstein.
Warum wurde das Eiskeller-Urteil aufgehoben?
Der Bundesgerichtshof hob das Urteil wegen eines Verfahrensfehlers auf. Entscheidend war die Frage der richterlichen Unparteilichkeit im Zusammenhang mit einem nicht gegenüber der Verteidigung offengelegten E-Mail-Austausch mit der Staatsanwaltschaft.
Wurde Sebastian T. später freigesprochen?
Ja. In der Neuverhandlung vor einer anderen Kammer wurde Sebastian T. am 25. November 2025 freigesprochen, weil ihm die Tat nicht mit der für eine Verurteilung erforderlichen Sicherheit nachgewiesen werden konnte.
Mher Lesson: andrea mostler